Veröffentlichung kommunaler Haushaltsentwürfe

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In den Gemeinden, Gemeindeverbänden und Landkreisen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu der Frage, ob eine Veröffentlichung eines Haushaltsentwurfs vor Beschluss im jeweiligen Rat zulässig ist. Insbesondere für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von sogenannten Beteiligungshaushalten wird dies unterschiedlich gehandhabt.
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