Inklusives Schulgesetz steht nicht zur Disposition

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Derzeit werden intensiv die vom Bildungsministerium vorgestellten Eckpunkte zum inklusiven Schulgesetz diskutiert. Insbesondere seitens Thüringer Lehrerverbandes, der Eltern- und Schülervertretungen sind kritische und ablehnende Einwendungen formuliert wurden. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Zusammenführung des Schulgesetzes und des Förderschulgesetzes zu einem inklusiven Schulgesetz steht für uns nicht zur Disposition. Ziel ist es schließlich, die Rahmenbedingungen für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Handicaps zu verbessern und dem Anspruch aus der UN-Konvention Rechnung zu tragen. Allerdings braucht es dafür dringend mehr sonderpädagogischen Sachverstand in den allgemeinen Schulen und gute Entwicklungsperspektiven für die Thüringer Förderschulen.“

Die grüne Bildungspolitikerin macht zudem deutlich, dass ein inklusives Schulgesetz – welches seinem Namen auch Rechnung tragen sollte – ebenso Regelungen zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinschaftsschulen in Thüringen beinhalten muss und es dringend Möglichkeiten zur Erhöhung der Durchlässigkeit im Schulsystem braucht. Weiterhin muss ein solches Gesetzeswerk Aussagen und Modellprojekte zur künftigen Schulstrukturentwicklung ebenso enthalten wie wichtige Regelungen zur Verbesserung der Beschulung von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache.

„Eine Reduzierung des inklusiven Schulgesetzes auf die Entwicklung von Förderschulen und sonderpädagogischer Förderung – wie bisher – halten wir Grüne für wenig hilfreich und falsch. Verabredet ist schließlich eine umfassende Schulgesetznovelle, welche die Rahmenbedingungen von Schule insgesamt in den Blick nimmt und verbessert. Das wird sicherlich auch haushälterische Auswirkungen haben. Daher erwarten wir in den kommenden Wochen ganz konkrete Gespräche zum Gesetzentwurf mit dem Ziel, bis zum Sommer einen Gesetzentwurf im Landtag diskutieren zu können und diesen auch finanziell im anstehenden Doppelhaushalt zu untersetzen “, so Rothe-Beinlich abschließend.