Immer wieder erschüttern Fälle von Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und -missbrauch unsere Gesellschaft. Zum Schutz unserer Kinder trat daher am 1. Januar 2012 das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Kern des Gesetzes ist das durch Artikel 1 neu geschaffene Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz regelt, dass und wie Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung informiert werden. Es schafft zudem Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz und regelt die Beratung sowie die Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger (z. B. Ärzte und Lehrer) bei Gefährdungen des Kinderwohls. Dieses Bundeskinderschutzgesetz muss in Thüringen gekoppelt werden mit Landesprogrammen, Richtlinien, vorhandenen Netzwerken und über ministerielle Grenzen und Zuständigkeiten hinweg.
Kinder- und Jugendschutz in Thüringen
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