Umfassende und zeitnahe Rehabilitierung nach 1945 verurteilter homosexueller Menschen

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§ 175 Reichsstrafgesetzbuch, nach dem ab 1871 "widernatürliche Unzucht" zwischen Männern mit Gefängnis zu bestrafen war, wurde von den Nationalsozialisten verschärft.

Der beispiellosen Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus folgte nach Kriegsende keine Abkehr von der Strafverfolgung. Die Strafvorschriften bestanden auf dem Gebiet der Bundesrepublik bis 1969 unverändert fort. Sodann trat eine Liberalisierung durch ein Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft, völlig gestrichen wurde § 175 StGB erst 1994.

Auch in der Deutschen Demokratischen Republik galt der § 175 StGB zunächst fort. 1968 trat ein neues Strafgesetzbuch in Kraft, in welchem die Vorschrift nicht mehr enthalten war. Statt derer bestimmte § 151 StGB-DDR für homosexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Jugendlichen höhere Altersgrenzen als für heterosexuelle. 1989 wurde auch diese Vorschrift gestrichen.

Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Deutschen Demokratischen Republik ging die strafrechtliche Verfolgung einher mit einer gesellschaftlichen Ächtung von Homosexualität.

Aus der Erkenntnis, dass es sich auch bei der strafrechtlichen Verfolgung nach 1945 um ein schweres Unrecht gehandelt hat, gilt es rechtspolitische Konsequenzen zu ziehen. Um die Opfer zu rehabilitieren, sind alle Urteile aufzuheben, die im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keinen Bestand haben können.

Von besonderer Wichtigkeit ist hierbei die zügige Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens zur vollständigen Rehabilitierung der seinerzeit Verurteilten.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass heute noch lebende Opfer antihomosexueller Strafverfolgung eine materielle Entschädigung erhalten. Hierbei sind die Summen zu beachten, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Klägern in entsprechenden Fällen zugesprochen hat.

Angesichts des fortgeschrittenen Alters der Betroffenen muss ein schneller und unbürokratischer Weg zur Entschädigung gefunden werden.