Mehr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene

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R2G steht für Bürgerbeteiligung – deshalb wurde im Koalitionsvertrag das Ziel vorgegeben, eine neue politische Kultur im Freistaat zu etablieren – eine „Kultur des Miteinanders“. Das bedeutet, dass wir die Instrumente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene ausweiten und deren Anwendung vereinfachen werden.

Nachdem die Koalitionsfraktionen im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bündnis Mehr Demokratie e.V die Eckpunkte für einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeitet und im Landtag öffentlich diskutiert haben, stellte unser kommunalpolitischer Sprecher Dirk Adams gemeinsam mit Vertretern von SPD, Linke und dem Bündnis Mehr Demokratie e.V. im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz die fertige Vorlage für ein „Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene“ vor.

So wird es in Zukunft u.a. möglich sein im Zuge von Bürgerbegehren über die Beteiligung von Gemeinden an Unternehmen zu entscheiden oder die Abwahl eines Bürgermeisters zu beantragen. Auch Bürgerbegehren in einzelnen Ortsteilen und Ortschaften wird durch das Gesetz ermöglicht. Insgesamt wird die direkte Demokratie in den Kommunen an die Regeln, die bereits auf Landesebene gelten angepasst.

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