Zusammenwirken von Akten der BStU und historischen Orten ermöglichen

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Grenzstein

Zu der heutigen einstimmigen Beschlussfassung im Thüringer Landtag, die drei Außenstellen der BStU in Thüringen zu erhalten, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Aufarbeitung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die aus der Bürgerbewegung der DDR hervorgingen, sehen wir uns auch für die Zukunft ohne wenn und aber der Aufarbeitung von SED-Unrecht und Diktatur verpflichtet. Dieses Selbstverständnis prägt daher den mit SPD und LINKEN geschlossenen Koalitionsvertrag. Schon im April dieses Jahres haben wir außerdem eine Aktuelle Stunde: ‚Aufarbeitung braucht Anknüpfungsorte – Erhalt der BStU-Außenstellen in Erfurt, Gera und Suhl‘ eingebracht. Auslöser dafür waren damals die von der Expertenkommission im Bund vorgestellten Handlungsempfehlungen. Leider hat der Bundestag am 9. Juni 2016 keine mehrheitsfähige Position gefunden und vielmehr in Auftrag gegeben, ein neues Konzept erarbeiten zu lassen sowie die weiteren Beratungen dazu auf die nächste Legislatur vertagt. Wir bedauern dies sehr. Für uns als Bündnisgrüne ist die Aufarbeitung gerade in der Peripherie entscheidend für demokratische Bildung und Diskursfähigkeit in unserer Gesellschaft. Daher sind wir auch offen für die Prüfung, ob der Erhalt der Außenstellen in den bisherigen Objekten geeignet ist, oder ob eine Verlagerung bzw. eine Zusammenarbeit mit den an den Standorten vorhandenen authentischen Orten wie der ehemaligen MfS Haftanstalt Suhl, dem Amthordurchgang Gera oder der Bildungs- und Gedenkstätte Andreasstraße geeigneter ist. Dies wollen wir im gemeinsamen Diskurs mit den in der Aufarbeitung Engagierten vor Ort eruieren.“

Schade ist, dass die CDU-Fraktion folgendem von rot-rot-grün beantragten Satz nicht zustimmen konnte und dieser daher entfiel: „Die Förderung einer dezentralen Aufarbeitung der SED-Diktatur in der Region und die Förderung der politischen Bildung bleiben zentrale Aufgaben.“

Rot-Rot-Grün fühlt sich diesem Grundsatz selbstverständlich weiterhin verpflichtet.

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