Schwangerschaftskonfliktberatung: Rot-Rot-Grün sichert auskömmliche Finanzierung

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Mit einem Änderungsantrag im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags haben heute die Regierungsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Meinungsbildung zur Änderung des Thüringer Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetzes abgeschlossen. Karola Stange, Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: „Das Thüringer Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz hatte sich in den letzten Jahren bewährt. Es gab allerdings Gesprächsbedarf bei der Förderung der Personalstellen durch das Land und bei dem Thema der vertraulichen Geburt.“ Durch den Änderungsantrag wird nun eine hundertprozentige Förderung des Personals zur Beratung von Schwangeren und ihrer Familien im Gesetz verankert. „Mit dieser Anpassung erfüllt Rot-Rot-Grün den staatlichen Auftrag, entsprechende Beratungsangebote bereitzustellen. Wir geben den Trägern und ihren Angestellten Planungssicherheit“, stellt Birgit Pelke, sozialpolitische Sprecherin der SPD Fraktion fest. Im Vorgängergesetz war eine Förderung von mindestens 80Prozent der Personalkosten festgeschrieben. Ein weiteres Thema ist die gleichberechtigte Förderung von Beratungsstellen, die bei einer Beratung keine Bescheinigung zur Notwendigkeit eines Schwangerschaftsabbruches ausstellen. „Viele Frauen suchen bewusst einen konfessionell gebundenen Träger auf. Es ist in unserem Interesse, eine weltanschaulich vielfältige Beratungslandschaft vorzuhalten“, erläutert Babett Pfefferlein, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch in Zukunft werden katholische Beratungsstellen, die Schwangerschaftsberatungen leisten, auskömmlich finanziert. Mit der vorgelegten Gesetzesnovellierung durch die Landesregierung werden die gesetzliche Grundlage sowie die Finanzierung der Beratung von Schwangeren und ihren Familien in Thüringen neu geregelt. Dies ist nötig, um die Thüringer Gesetzeslage an bundesgesetzliche Regelungen anzupassen. Dabei werden die Aufgaben der Thüringer Beratungsstellen um die Aufgabe der Beratung zur „vertraulichen Geburt“ erweitert. Derzeit werden in Thüringen 35 Beratungsstellen durch das Land gefördert. Das Parlament hat für diese Arbeit im Doppelhaushalt 2016/17 jeweils 3.525.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das neue Gesetz steht Ende Juni zur Abstimmung, wenn das Thüringer Landesparlament zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt.