Rot-Rot-Grün sichert umfassende Schwangerschaftsberatung

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Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärt Karola Stange, Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Grundsätzlich geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Das haben heute die Expertinnen und Experten der Träger der Hilfsangebote sowie die Vertreter der katholischen Kirche in der Anhörung bestätigt. Zur weiteren Beratung benötigen wir nun schnellstmöglich einen Entwurf der zugehörigen Rechtsverordnung aus dem Sozialministerium, um das Gesetzesvorhaben abschließend bewerten zu können.“

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die gesetzliche Grundlage und die Finanzierung der Beratung von Schwangeren sowie ihren Familien in Thüringen neu geregelt werden. Bundesgesetzliche Regelungen machen dies erforderlich. Zudem werden die Aufgaben der Thüringer Beratungsstellen um die Beratung zur „vertraulichen Geburt“ erweitert.

Birgit Pelke, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärt: „Mit der Gesetzesnovelle wird das Hilfsangebot der Thüringer Schwangerschaftsberatungsstellen sinnvoll erweitert. Indem wir den Beratungsstellen neue Kompetenzen übertragen, machen wir auch deutlich, dass diese hervorragende und wichtige Arbeit leisten. Sie tragen maßgeblich dazu bei, das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu verwirklichen. Das soll auch weiterhin so bleiben. Daran werden wir nicht rütteln. Die auskömmliche Förderung der Personalkosten bei den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden wir deshalb auch zukünftige gewährleisten.“

Babett Pfefferlein, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sagt: „Auch zukünftig wollen wir die Trägervielfalt in Thüringen erhalten und thüringenweit für eine flächendeckende Angebotsstruktur in der Beratung von Schwangeren sorgen.“

Derzeit werden in Thüringen 35 Beratungsstellen durch das Land gefördert. Das Parlament hat für diese Arbeit im Doppelhaushalt 2016/17 jeweils 3.525.000 Euro zur Verfügung gestellt.

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