R2G: Freiwilligkeitsphase bei der Gemeindegebietsreform jetzt aktiv nutzen – Vorschaltgesetz gilt

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Nachdem der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. das Verhandlungsangebot von Ministerpräsident Bodo Ramelow über mögliche Änderungen des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen ausgeschlagen hat, rufen die kommunalpolitischen Sprecher Frank Kuschel (DIE LINKE), Uwe Höhn (SPD) und Dirk Adams (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) die kommunale Familie im Land auf, die bis zum 31. Oktober 2017 dauernde Freiwilligkeitsphase bei der Gemeindegebietsreform aktiv zu nutzen.

„Ich verweise nochmals auf die vom Gesetzgeber beschlossenen finanziellen Anreize im Rahmen der Freiwilligkeit. Insgesamt stehen dafür 155 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Einwohnerin und Einwohner wird in diesem Zusammenhang vom Land eine Fusionsprämie von 100 Euro gezahlt. Zudem können notleidende Gemeinden, die in den Jahren 2014 bis 2016 Fehlbeträge im Haushalt hatten, Strukturbeihilfen von bis zu vier Millionen Euro erhalten“, sagt Frank Kuschel (Die LINKE). In der gesetzlichen Phase stehe dieses Geld nicht mehr zur Verfügung. Schon deshalb sei es fatal, wenn sich Gemeinden aus welchen Gründen auch immer jetzt nicht auf den Weg machen.

Uwe Höhn (SPD) stellt fest: „Das Vorschaltgesetz gilt und kann von den Gemeinden als geltende verbindliche Grundlage für den Reformprozess genutzt werden. Änderungen am Vorschaltgesetz wird es nicht geben.“ Damit seien die Unklarheiten der letzten Wochen beseitigt. „Die Gemeinden können nur gewinnen, wenn sie die Freiwilligkeitsphase nutzen und in Einigungsverträgen selbst über die Konditionen von Gemeindezusammenschlüssen verhandeln“, betont Höhn.

„Dem Bedauern um die ausgeschlagenen Verhandlungen muss nun Klarheit folgen: Die Gebietsreform ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit Thüringens. Darum wollen wir sie nun auch umsetzen“, macht Dirk Adams deutlich.

„Wir appellieren an die kommunale Familie, die Chancen der Reform zu nutzen und zukunftsfeste und leistungsfähige Gemeindestrukturen schaffen“, so Kuschel, Höhn und Adams abschließend.