Vertretung für dauererkrankte Lehrkräfte an Thüringer Schulen

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Immer wieder erreichen uns Berichte, dass es für dauererkrankte Lehrkräfte und Schulleitungen keine Ersatzlehrkräfte gibt. So haben sich beispielsweise Elternvertreterinnen und -vertreter einer Regelschule in Sondershausen an das Staatliche Schulamt Nordthüringen gewandt, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. So seien bei dieser Regelschule von 28 Lehrkräften vier dauererkrankt und zwei Lehrkräfte befinden sich in der Freistellungsphase der Alterszeit. Das Staatliche Schulamt Nordthüringen hat den Elternvertreterinnen und -vertretern in diesem Falle mitgeteilt, dass es von Seiten des Schulamtes keinerlei Handhabe gäbe, um diesem Problem zu begegnen - stattdessen müssen sich die Elternvertreterinnen und -vertreter an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wenden -, so die Aussage seitens des Staatlichen Schulamtes.

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