Unwirksame Umwandlungen von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

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Nach der politischen Wende 1989/1990 galt es, die ostdeutsche Landwirtschaft neu zu ordnen, die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) an marktwirtschaftliche Verhältnisse anzupassen und deshalb diese Betriebe in Rechtsformen des gesamtdeutschen Gesellschaftsrechts zu überführen. Dabei musste eine Zuordnung des LPG-Vermögens, also des einst in vielen Fällen zwangsweise von Einzelbauern in die Genossenschaft überführten Vermögens, zurück an die einzelnen Mitglieder erfolgen. Gesetzliche Grundlage bildete dafür dass noch von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990 erlassene und später 1991 modifizierte Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG). Ziel war es, in Anpassung an die Marktwirtschaft das Privateigentum an Grund und Boden und die auf ihm beruhende Bewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft im vollen Umfang wiederherzustellen und zu gewährleisten. Dabei ging es auch um die Chancengleichheit verschiedener Eigentums- und Wirtschaftsformen (§ 2 LwAnpG). Beim Prozess der Auflösung der LPG kam es bekanntermaßen zu Fehlern. Mit einem Rechtsgutachten gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Prof. Dr. Bayer von der Friedrich-Schiller-Universität Jena - Richter am Thüringer Oberlandesgericht a. D. und Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs - 2002 die Rechtmäßigkeit der LPG-Umwandlungen in den neuen Bundesländern untersucht und dabei große Unregelmäßigkeiten und Fehler festgestellt. Dieser Prozess wurde in Brandenburg durch die Tätigkeit der Enquetekommission "Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg" aufgearbeitet. Die Brandenburger Enquetekommission hat 2012 auf Grundlage der Studie von 2002 ein aktuelles Gutachten zur Umwandlung der LPGs im Land Brandenburg anfertigen lassen.