Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungs- gesetzes stärker für die Entwicklung des ÖPNV einsetzen

Bild zur News

Der Bund stellt den Ländern im Rahmen der Entflechtungsmittel bis 2019 Mittel für die Investitionsförderung in Kommunen zur Verfügung. In Thüringen sind dies 50 Millionen Euro pro Jahr. Das Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz legt fest, dass diese Mittel für Verkehrsinvestitionen in den Kommunen verwendet werden sollen, damit den Kommunen eine flexiblere Verwendungsweise ermöglichet werden kann.

Die regierungstragenden Fraktionen haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Umbau vor Neubau, dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie dem Radverkehr Vorrang zu geben ist und dies entsprechend gefördert wird.