Mit dem Schreiben vom 26. Oktober 2015 hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eröffnet, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zeitweilig für die Unterstützung in der Flüchtlingsintegration einzusetzen. Mehrere Gebietskörperschaften haben davon bislang Gebrauch gemacht. Jugendpolitische Akteure, Lehrkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter kritisieren diesen Schritt, da für den Zeitraum des Abzuges von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern die wichtigen Aufgaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an den Thüringer Schulen unerledigt bleiben. Hinzu kommt, dass den Jugendlichen ihre Ansprechpartner fehlen, obgleich allen bewusst ist, dass für eine funktionierende Schulsozialarbeit Verlässlichkeit und Kontinuität für alle Seiten gewährleistet sein muss.
Schulbezogene Jugendsozialarbeit zur Unterstützung der Flüchtlingsintegration
Weiterführende Artikel
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird im Jahr 2024 damit begonnen, das Startchancen-Programm von Bund und Ländern umzusetzen. Das Startchancen-Programm soll die Leistungsfähigkeit des …
Bund und Länder haben am 2. Februar 2024 auf der Kultusministerkonferenz die letzte Hürde für das Startchancen-Programm genommen. Mit diesem gemeinsam getragenen Programm soll dem …