Umsetzung und Evaluierung der Gebietsreform

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Ziel der Gebietsreform sind umfassend leistungsstarke Gemeinden und Landkreise, die ihre Zukunft eigenverantwortlich gestalten können. Mit dem Vorschaltgesetz werden die Leitvorstellungen des Landes für die Weiterentwicklung der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden vor dem Hintergrund der sich maßgeblich verändernden äußeren Rahmenbedingungen aufgestellt. Die mit der Gebietsreform angestrebte Verbesserung der Leistungs- und Verwaltungskraft der kommunalen Gebietskörperschaften hängt entscheidend davon ab, ob und in welchem Maße diese die aus der Gebietsreform resultierenden Möglichkeiten nutzen. Der Gesetzgeber wird die Entwicklung der kommunalen Gebietskörperschaften nach der Gebietsreform beobachten, um eventuellen weiteren Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und diesem angemessen zu entsprechen. Mit der reformbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Reformziele erläutert, hinreichend Transparenz geschaffen und Informationen zu Verfügung gestellt werden, um Bürgerinnen und Bürgern sowie den kommunalen Verantwortungsträgern und -trägerinnen die Möglichkeit zu bieten, den Reformprozess aktiv zu begleiten.

Erläuterungen zu Form und Verfahren der Antragstellung für kommunale Neugliederungen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase sowie zur zeitlich befristeten Erweiterung von Ortschaftsrechten in Landgemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sollen den kommunalen Verantwortungsträgern helfen, diese Möglichkeit zu nutzen.