Umsetzung des "Ergänzenden Hilfesystems" und Beteiligung am "Fonds Sexueller Missbrauch"

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Der von der Bundesregierung eingesetzte Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" hat die Einrichtung eines "Ergänzenden Hilfesystems (EHS)" zur Unterstützung von Betroffenen gefordert. In der Umsetzung wurden zwei verschiedene Systeme entwickelt:

"Fonds Sexueller Missbrauch" im familiären Bereich: Dieser wurde im Mai 2013 eingerichtet. An dem Fonds haben sich bisher der Bund mit 50 Millionen Euro, die Länder Mecklenburg-Vorpommern (1,03 Millionen Euro), Bayern (7,61 Millionen Euro) und Hessen (3,6 Millionen Euro) gemäß Königsteiner Schlüssel beteiligt. Damit standen bisher 62,24 Millionen Euro statt der ursprünglich versprochenen 100 Millionen Euro zur Verfügung.

"Ergänzendes Hilfesystem" für Betroffene in Institutionen: Für den institutionellen Bereich gibt es ein "Ergänzendes Hilfesystem", das ebenfalls im Mai 2013 eingerichtet wurde. Mit Thüringen und elf weiteren Bundesländern sowie zahlreichen nichtstaatlichen Institutionen wurden seither Vereinbarungen durch die Bundesregierung zur Beteiligung am EHS geschlossen.