Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen (LSBTI) in Thüringen

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Nach über zehn Jahren seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist eine Analyse darüber erforderlich, ob und inwieweit die mit diesem Gesetz verbundenen Ziele unter gleichzeitiger Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebotes im Freistaat Thüringen umgesetzt worden sind. Hierbei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass von Betroffenengruppen auf Diskriminierungen oder Vorurteile, z. B. gegenüber homosexuellen Lebensgemeinschaften oder transidenten Menschen, hingewiesen wird. Das Gleichstellungsgebot aus dem Grundgesetz und der Verfassung des Freistaats Thüringen erfordert eine Bestandsaufnahme über die Situation derjenigen Menschen, die nicht (nur) heterosexuell leben und lieben. Diese Bestandsaufnahme muss die Gesellschaft, das Umfeld dieser Menschen und ihre Angehörigen einbeziehen.

Zudem ist zehn Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine Analyse darüber erforderlich, ob und inwieweit die mit diesem Gesetz verbundenen Ziele in Thüringen umgesetzt worden sind. Aus diesem Grund soll durch die Große Anfrage ressortübergreifend festgestellt werden, wieweit die Gleichstellung dieser Menschen in Thüringen verwirklicht ist und welche Maßnahmen in der derzeitigen Situation von der Landesregierung sowie von kommunalen Behörden ergriffen werden müssen, um das Gleichstellungsgebot umzusetzen und jede Art von Diskriminierung zu vermeiden, wie zum Beispiel Diskriminierung am Arbeitsplatz oder im Wohngebiet bis hin zu homophober Gewalt. Solche Vorfälle wiegen umso schwerer, als es bis heute an Konzepten fehlt, wie in Bildungs- und anderen Einrichtungen über LSBTI-Leben aufgeklärt werden soll. Zudem ist eine systematische Aufarbeitung neuer Problemstellungen erforderlich, wie z. B. eine Begleitung gleichgeschlechtlicher Eltern mit minderjährigen Kindern sowie die Probleme von LSBTI-Seniorinnen und -Senioren.

Die letzten beiden Abschnitte sollen den medizinischen Umgang sowie die psychologischen Folgen des Umgangs mit Intersexualität und Intersexuellen für Betroffene und deren Familien in Thüringen hinterfragen. Auch der Deutsche Ethikrat hat sich 2012 in einer Stellungnahme zum Thema Intersexualität geäußert und Empfehlungen zur medizinischen Behandlung und zum Personenstandsrecht abgeleitet. Diese Empfehlungen des Ethikrates decken sich mit dem Maßnahmenkatalog, den die Bundestagfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen hat, um die Situation Intersexueller zu verbessern und künftigen Menschenrechtsverletzungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung entgegenzuwirken.