E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln

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Die Problematik der E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln wurde in der Sitzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen am 12. März 2015 thematisiert. Zusätzlich wurde die Thematik in verschiedenen Sozialausschüssen von Kommunen angesprochen. Bei der Beförderung von Elektro-Scootern im ÖPNV handelt es sich um eine Thematik, die vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und angesichts der gestiegenen Mobilitätsansprüche in unserer Gesellschaft sehr sensibel angegangen werden muss. Unter dem Gesichtspunkt der Förderung und Gleichstellung von in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen müssen die Ergebnisse des vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) beauftragten technischen Gutachtens, welches den Ausschluss von E-Scootern im ÖPNV empfiehlt, ergänzend rechtlich und sozialpolitisch geprüft und bewertet werden. In Thüringen wird die Beförderung von E-Scootern von den Verkehrsunternehmen offensichtlich unterschiedlich gehandhabt. Wobei diese Problematik vor allem die Stadtverkehre betrifft. Hier sollte Ziel sein, eine landesweit einheitliche Lösung zu finden. Um eine abschließende einheitliche Lösung zu finden, sollten auch die Ergebnisse eines vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Gutachtens berücksichtigt werden. Es hat eine erweiterte Betrachtung des Sachverhalts sowie Lösungsvorschläge für die sichere Beförderung von E-Scootern im ÖPNV zum Inhalt.