Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene

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Am 3. April 2009 hat der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" angenommen und damit die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen gesenkt, die Ausschlussgründe minimiert und die direkte Demokratie auf Ebene der Landkreise eingeführt. Zugleich wurde der Bürgerantrag zum Einwohnerantrag umgestaltet. Zuvor hatte der Landtag einen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in gleicher Sache beschlossen; die dadurch erfolgte Änderung der Kommunalordnung wurde mit dem Beschluss über das Volksbegehrensgesetz zum Teil wieder rückgängig gemacht. So können Initiativen derzeit wählen, ob sie frei sammeln oder die Amtseintragung in Anspruch nehmen wollen. Die alleinige Amtseintragung bei Bürgerbegehren wurde dadurch entschärft.

Das Regelwerk in seiner Gänze wurde nicht überarbeitet. Dies war und ist durch ein Volksbegehren auch kaum möglich - beispielsweise wegen der Anforderung, dass der Gesetzentwurf eines Volksbegehrens vollständig auf den Unterschriftsbögen abzudrucken ist. Deshalb ist der parlamentarische Gesetzgeber gehalten, das gesamte Regelwerk den Änderungen aus dem Volksbegehren anzupassen. Dies hatte bereits die CDU-SPD-Regierung anerkannt und im Koalitionsvertrag 2009 als Vorhaben festgeschrieben, jedoch nicht umgesetzt.